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   FG München, 08.06.1994 - 4 K 2062/90   

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FG München, 08.06.1994 - 4 K 2062/90 (https://dejure.org/1994,30868)
FG München, Entscheidung vom 08.06.1994 - 4 K 2062/90 (https://dejure.org/1994,30868)
FG München, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - 4 K 2062/90 (https://dejure.org/1994,30868)
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  • OLG Frankfurt, 26.02.2016 - 8 U 218/14

    Abgrenzung Abtretung als Leistung an Erfüllungs statt oder als Leistung

    Soll das Verwertungsrisiko dagegen dem Schuldner zufallen, dann ist regelmäßig von einer Leistung erfüllungshalber auszugehen (vgl. etwa FG Hamburg, Beschluss vom 15.04.2014 - 3 V 63/14, Tz. 106, juris; FG München, Urteil vom 08.06.1994 - 4 K 2062/90, Tz. 20, juris; Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 9. Aufl. 2011, Rdnr. 408; Olzen, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 364 BGB, Rdnr. 14; in diesem Sinne auch BGH, Urteil vom 19.12.2013 - IX ZR 127/11, NJW 2014, 1239, 1240: " Im Allgemeinen ist aber eine Leistung erfüllungshalber anzunehmen, weil der Gläubiger regelmäßig nicht bereit sein wird, das Bonitätsrisiko (§ 365 BGB) zu tragen ").
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