Rechtsprechung
FG München, 08.06.1994 - 4 K 2062/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,30868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 26.02.2016 - 8 U 218/14
Abgrenzung Abtretung als Leistung an Erfüllungs statt oder als Leistung …
Soll das Verwertungsrisiko dagegen dem Schuldner zufallen, dann ist regelmäßig von einer Leistung erfüllungshalber auszugehen (vgl. etwa FG Hamburg, Beschluss vom 15.04.2014 - 3 V 63/14, Tz. 106, juris; FG München, Urteil vom 08.06.1994 - 4 K 2062/90, Tz. 20, juris;… Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 9. Aufl. 2011, Rdnr. 408;… Olzen, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 364 BGB, Rdnr. 14; in diesem Sinne auch BGH, Urteil vom 19.12.2013 - IX ZR 127/11, NJW 2014, 1239, 1240: " Im Allgemeinen ist aber eine Leistung erfüllungshalber anzunehmen, weil der Gläubiger regelmäßig nicht bereit sein wird, das Bonitätsrisiko (§ 365 BGB) zu tragen ").